Selbstständig ohne Krankenversicherung

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Selbstständig und ohne Krankenversicherung? Neue gesetzliche Regelung kann helfen.

Eine gute Nachricht, für nicht versicherte Selbstständige und Privatpatienten, die ihren Versicherungsschutz verloren haben: Seit dem 01. Juli letzen Jahres (2007) sind private Krankenversicherungen verpflichtet, einen neuen Standardtarif anzubieten - dieser entspricht in seinen Leistungen jenem der gesetzlichen Krankenversicherung. Die neue gesetzliche Regelung besagt, dass - wie im allgemeinen bei der privaten KV üblich - die Beiträge nach dem Alter und dem Geschlecht des angehenden Versicherungsnehmers berechnet werden. Anders als bei der "normalen" privaten Krankenversicherung aber dürfen bei dem neuen Standardtarif Vorerkrankungen oder ein höheres gesundheitliches Risiko nicht zu höheren Beiträgen führen. Weiter gilt, dass der Standardtarifbeitrag nicht höher sein darf als der Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (dieser liegt zur Zeit bei 500 Euro monatlich). Liegt beim Antragsteller außerdem eine finanzielle Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches vor, verringert sich der zu zahlende Beitrag um 50 Prozent. Liegt der Beitrag nach dieser Ermäßigung noch immer außerhalb der finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers, erhält dieser einen Zuschuß durch das Sozialamt oder das Jobcenter.  Die neue Regelung gilt auch für all diejenigen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und der privaten Krankenversicherung zugeordnet werden müssen, wenn sie z.B. beruflich selbstständig tätig sind.

Einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich von Angeboten haben wir Ihnen hier zur Verfügung gestellt: