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Selbstständig und ohne Krankenversicherung? Neue gesetzliche Regelung kann helfen.Eine gute Nachricht, für nicht
versicherte Selbstständige und Privatpatienten, die ihren Versicherungsschutz
verloren haben: Seit dem 01. Juli letzen Jahres (2007) sind private
Krankenversicherungen verpflichtet, einen neuen Standardtarif anzubieten -
dieser entspricht in seinen Leistungen jenem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die neue gesetzliche Regelung besagt, dass - wie im allgemeinen bei der privaten
KV üblich - die Beiträge nach dem Alter und dem Geschlecht des angehenden
Versicherungsnehmers berechnet werden. Anders als bei der "normalen"
privaten Krankenversicherung aber dürfen bei dem neuen Standardtarif
Vorerkrankungen oder ein höheres gesundheitliches Risiko nicht zu höheren
Beiträgen führen. Weiter gilt, dass der Standardtarifbeitrag nicht
höher sein darf als der Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
(dieser liegt zur Zeit bei 500 Euro monatlich). Liegt beim
Antragsteller außerdem eine finanzielle Hilfebedürftigkeit im Sinne des
Sozialgesetzbuches vor, verringert sich der zu zahlende Beitrag um 50 Prozent.
Liegt der Beitrag nach dieser Ermäßigung noch immer außerhalb der
finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers, erhält dieser einen Zuschuß
durch das Sozialamt oder das Jobcenter. Einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich von Angeboten haben wir Ihnen hier zur Verfügung gestellt:
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